Google hat seinen Transparenzbericht zu Löschungen aus der Google-Suche gemäß europäischem Datenschutzrecht aktualisiert. Hier einige spannende Fakten zu den Löschanfragen.
Basis für die Löschanfragen ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2014. Demnach dürfen Einzelpersonen bei Suchmaschinen-Betreibern wie Google beantragen, dass bestimmte Suchergebnisse über sie entfernt werden. Google entscheidet dann in jedem Einzelfall separat, ob es dem Löschantrag nachkommt. Das ist dann der Fall, wenn die Links “unangemessen, irrelevant, nicht mehr relevant oder übertrieben sind, wobei Aspekte des öffentlichen Interesses berücksichtigt werden, einschließlich der Rolle der Person im öffentlichen Leben.“
Seit dem 29. Mai 2014 sind aus europäischen Ländern 655.429 Ersuchen um Entfernung aus den Suchergebnissen bei Google eingegangen. In diesen Ersuchen wurde die Entfernung von insgesamt 2.439.892 Links aus den Google-Suchergebnissen gefordert. 109.581 dieser Löschanfragen kamen aus Deutschland; 414.564 Links wollten deutsche Nutzer seit dem 29. Mai 2014 aus den Trefferlisten von Google entfernen lassen.
Doch Google löschte nun in weniger als der Hälfte der Fälle: Nur 43,3 Prozent der Löschanfragen akzeptierte Google. Bei 56,7 Prozent sagte Google dagegen: Nein, die Links bleiben online.
Die Gründe für eine Nicht-Löschung sind vielfältig, wie Google ausführt: „Vorhandensein alternativer Lösungen, technische Faktoren oder doppelte URLs. Manchmal stellen wir auch fest, dass die betreffende Seite Informationen enthält, an denen ein starkes öffentliches Interesse besteht. Die Entscheidung, ob Inhalte im öffentlichen Interesse sind, ist komplex, so dass unter Umständen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen, zum Beispiel, ob sich die Inhalte auf das Berufsleben, eine in der Vergangenheit begangene Straftat, ein politisches Amt oder die öffentliche Stellung des Antragstellers beziehen oder ob es sich bei den Inhalten um selbst verfasste Inhalte, amtliche Dokumente oder journalistische Arbeiten handelt.“
Der überwiegende Teil der Anfragen kommt von Privatpersonen: 88,7 Prozent aller Löschanträge. Die restlichen Anträge kommen von Regierungsbeamten/Politikern, Juristischen Personen, Personen des Öffentlichen Lebens und sehr oft auch von minderjährigen Personen.
Bemerkenswert ist dieser Hinweis von Google: “Bis Januar 2018 waren 1 Prozent der Antragsteller für 20 Prozent (1,4 Millionen) aller URLs verantwortlich, die aus den Suchergebnissen entfernt werden sollten.”
Den vollständigen Transparenzbericht können Sie hier in deutscher Sprache nachlesen.