Im Fokus stehen dabei die vertraglichen Bestimmungen der Hersteller zur Verwendung erhobener Nutzerdaten. Diese Daten werden vom Nutzer meist unbewusst erhoben. Smart-TVs gelten für das Bundeskartellamt jedoch nur stellvertretend für vernetzte Geräte im Haushalt. Das Alltagsprodukt werde auch von Menschen genutzt, die sich sonst nur wenig mit Technik auseinandersetzen. Dennoch können Hersteller zahlreiche Daten erheben, beispielsweise die angeschauten Sendungen oder die in Apps dargestellten Inhalte.
Die mit einer Internetverbindung ausgestatteten Smart-TVs erlauben demnach nicht nur das Empfangen von Daten, sondern auch den Versand von Nutzerdaten. Laut Bundeskartellamt gebe es Anhaltspunkte dafür, dass die Geräte auch personenbezogene Daten übertragen, ohne den Nutzer hierüber aufzuklären. Eine Möglichkeit zum Widerspruch finde sich nicht immer. Mit der Sektoruntersuchung will das Amt nun klären, in welchem Umfang Hersteller personenbezogene Daten erheben, weitergeben oder kommerziell verwerten. Auch die Information der Nutzer über die Datenerfassungen soll Teil der Untersuchung werden. Mit Fragebögen will das Amt Anfang 2018 alle wichtigen Hersteller befragen. Die Untersuchung könnte grundlegende Auswirkungen auf Verbraucherschutzprobleme im Internet of Things haben.