Facebook darf Nutzer seit der letzten ABG-Änderung auch außerhalb des eigenen Netzwerks verfolgen. Forscher des Centre of Interdisciplinary Law and ICT sowie der University of Leuven haben nun jedoch herausgefunden, dass die Betreiber des sozialen Netzwerks auch Anwender verfolgen, die keinen Facebook-Account haben oder ausgeloggt sind.
Damit würde Facebook gegen geltendes EU-Recht zum Schutz der Privatsphäre verstoßen. Über den auf über 13 Millionen Webseiten integrierten „Like“-Button kann Facebook Nutzer über Cookies verfolgen.
Selbst wenn sich Nutzer per Opt-Out gegen eine Verfolgung für Werbezwecke in Europa ausgesprochen haben, soll ein neuer Cookie von Facebook auf ihren Geräten abgelegt werden. Dieser gelte für zwei Jahre.
Neue Facebook-AGB – das können Sie dagegen tun!
Mit Browser-Erweiterungen wie Privacy Badger, Ghostery und Disconnect könne das Tracking weitgehend eingeschränkt werden. Facebook wehrt sich indes gegen die Vorwürfe. Das eigene Vorgehen stehe im Einklang mit dem EU-Recht.